| Unfallmerkblatt
Eine Checkliste finden Sie am unteren Ende dieser Seite. Bitte beachten
Sie zunächst Ihre gesetzlichen Verpflichtungen bei einem Unfall.
1. Anhaltepflicht
Nach jedem Verkehrsunfall auch bei geringem Sach- oder Personenschaden, muß
unbedingt sofort angehalten werden ( § 34 StVO ). Der Verkehr ist zu
sichern ( Warndreieck, Warnblicklicht ), bei geringfügigem Schaden ist
unverzüglich beiseite zu fahren. Jeder Beteiligte hat sich über die
Unfallfolgen zu vergewissern.
2. Offenbarungspflicht
Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte anderen am Unfallort
anwesenden Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass er am Unfall
beteiligt war und auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift zu nennen
sowie den Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem
Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen.
3. Wartepflicht
Jeder Unfallbeteilige muß so lange am Unfallort bleiben, bis er zugunsten
des anderen Partners und Geschädigten die Feststellung seiner Person,
seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit
ermöglicht hat. Hat er eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet
und war niemand bereit, die notwendigen Feststellungen zu treffen, so hat
er am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen. Welche Wartezeit
angemessen ist, hat der Gesetzgeber leider nicht festgelegt. Hier kommt es
immer auf die Umstände des Einzelfalles an wie z.B. Tageszeit, Ort und
Schwere des Unfalls. Wenn sich der Unfallbeteiligte nach Ablauf der
Wartepflicht vom Unfallort entfernt hat, muß er den Berechtigten (Geschädigten,
anderen Unfallbeteiligten ) oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle
mitteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist. Er hat seine
Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines
Fahrzeuges anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für
eine ihm zumutbare Zeit zu Verfügung zu halten.
Bei einem Verstoß gegen die Wartepflicht liegt ein Vergehen der
Unfallflucht ( § 142 StGB ) vor (i. d. R. hohe Geldstrafe und Führerscheinentzug
).
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