Unfallmerkblatt

Eine Checkliste finden Sie am unteren Ende dieser Seite. Bitte beachten Sie zunächst Ihre gesetzlichen Verpflichtungen bei einem Unfall.

1. Anhaltepflicht

Nach jedem Verkehrsunfall auch bei geringem Sach- oder Personenschaden, muß unbedingt sofort angehalten werden ( § 34 StVO ). Der Verkehr ist zu sichern ( Warndreieck, Warnblicklicht ), bei geringfügigem Schaden ist unverzüglich beiseite zu fahren. Jeder Beteiligte hat sich über die Unfallfolgen zu vergewissern.

2. Offenbarungspflicht

Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift zu nennen sowie den Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen.

3. Wartepflicht

Jeder Unfallbeteilige muß so lange am Unfallort bleiben, bis er zugunsten des anderen Partners und Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat. Hat er eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet und war niemand bereit, die notwendigen Feststellungen zu treffen, so hat er am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen. Welche Wartezeit angemessen ist, hat der Gesetzgeber leider nicht festgelegt. Hier kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an wie z.B. Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls. Wenn sich der Unfallbeteiligte nach Ablauf der Wartepflicht vom Unfallort entfernt hat, muß er den Berechtigten (Geschädigten, anderen Unfallbeteiligten ) oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle mitteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist. Er hat seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeuges anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zu Verfügung zu halten.
Bei einem Verstoß gegen die Wartepflicht liegt ein Vergehen der Unfallflucht ( § 142 StGB ) vor (i. d. R. hohe Geldstrafe und Führerscheinentzug ).

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